Das Bonusheft wird im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verwendet. Es dient dem Versicherten als Nachweis für seinen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
Die Versicherten erhalten ein persönliches Bonusheft, das sie bei jeder Zahngesundheitsuntersuchung (Kontroll- oder Prophylaxe-Sitzung) vorzeigen sollten, damit sie die Nachweise über den jährlichen Zahnarztbesuch lückenlos erbringen können. In das Bonusheft wird bei 12- bis 17-jährigen Versicherten für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe nach § 22 SGB V eingetragen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird in das Bonusheft das Datum der jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen eingetragen. (Quelle: de.wikipedia.org) Das Bonusheft ist bei Ihrem Zahnarzt erhältlich und natürlich kostenlos. Er nimmt auch die Eintragungen mit Stempel darin vor. Den Bonus erhält man nur, wenn die jährlichen Einträge lückenlos sind. Es können Einträge auch nachträglich erfolgen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Patient zum angegebenen Zeitpunkt zur Kontrolluntersuchung war. Einträge können auch von unterschiedlichen Zahnärzten vorgenommen werden.
Geht das Bonusheft einmal verloren, wird der Zahnarzt ein neues Heft mit den entsprechenden Nachweisen ausfüllen. Allerdings kann jeder Zahnarzt nur die bei ihm erfolgten Untersuchungen in das Bonusheft eintragen! Wenn Sie bislang noch kein Bonusheft haben, lassen Sie sich eines ausstellen und bemühen Sie sich darum, frühere Kontrolluntersuchungen nachtragen zu lassen. Achten Sie bittte darauf, dass Sie das Bonusheft immer wieder zurückerhalten, z. B. wenn Sie es bei der Krankenkasse eingereicht haben. Und bitte – werfen Sie alte Bonushefte niemals weg.